Behandlungskosten

Die Abrechnung erfolgt privat und nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH)

 

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten der Osteopathie anteilig, wie z.B. Techniker Krankenkasse (TK), BKK Essanelle, Salus BKK, BKK vor Ort , BKK Thüringer Energieversorger, BKK Actimonda, AOK und einige mehr. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten Ihrer Behandlung erstattet werden können. Eine ärtzliche Bescheinigung ist zur Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen erforderlich.

 

Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen, so können Sie die Therapien als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall vereinbaren wir den Honorarrahmen persönlich.

 

Bei privat versicherten oder zusatzversicherten Patienten werden die Therapiekosten in der Regel von den Kostenträgern ganz oder teilweise erstattet.